I. Die gemäß §§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde ist begründet. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts sind die der Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren [...]
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