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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 16.08.2007

10 WF 202/07

Normen:
ZPO § 707 Abs. 2 Satz 2
ZPO § 767
ZPO § 769
BGB § 1602 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist, soweit sie sich gegen die Versagung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung richtet, unzulässig und daher zu verwerfen. Denn gegen einen Beschluss, mit dem gemäß [...]
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