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LG Darmstadt - Entscheidung vom 31.05.2007

19 O 236/04

Normen:
BGB § 253 Abs. 2
BGB § 823 Abs. 1

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.876,35 Euro zzgl. 12,25 % Zinsen aus 2.288,71 Euro sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 587,64 Euro seit 22.9.2004 zu zahlen. Die Beklagten [...]
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