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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 14.06.2007

11 Sa 57/07

Normen:
BGB § 611 Abs. 1
TVöD § 8 Abs. 3 Satz 4
BAT § 15 Abs. 6 b

Die Parteien streiten über die Berechnung der Vergütung für Rufbereitschaft auf Grundlage des § 8 Abs. 3 TVöD. Der Kläger ist seit dem 01.07.1974 in der Stadtklinik der Beklagten zuletzt in der Position des [...]
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