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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 16.02.2007

4 Ta 24/07

Normen:
ZPO § 124 Nr. 2

I. Im Ausgangsverfahren wurde dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt. Nach Abschluss des Verfahrens zahlte die Staatskasse an die Prozessbevollmächtigten des Klägers die festgesetzte Vergütung in Höhe von 156,48 EUR [...]
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