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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 25.10.2007

11 Ta 222/07

Normen:
ZPO § 115
ZPO § 127 Abs. 2
ZPO §§ 567 ff.
ZPO § 571 Abs. 2 Satz 1
ArbGG § 67

Die Beschwerde ist gemäß § 127 Abs. 2 ZPO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO statthaft und im Übrigen form- und fristgerecht eingelegt worden. Die sofortige Beschwerde ist auch begründet. Der Kläger hat - erstmals - im [...]
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