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KG - Entscheidung vom 31.08.2007

5 W 253/07

Normen:
UWG § 4 Nr. 11
GOZ § 2 Abs. 1
GOÄ § 2

Fundstellen:
GRUR-RR 2008, 24
NJW-RR 2008, 910
OLGReport 2007, 1001

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 , § 569 ZPO zulässig, aber nicht begründet, § 935 ZPO . Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht der Antragstellerin nicht zu. 1. Die [...]
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