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FG München - Entscheidung vom 23.05.2007

9 K 2354/04

Normen:
EStG (2001) § 7g Abs. 3 S. 1, 2, 3 § 7g Abs. 4, 5

Fundstellen:
EFG 2007, 1430

Streitig ist die Anerkennung einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 Einkommensteuergesetz ( EStG ) im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Klägerin. Die Klägerin erzielte im Streitjahr mit ihrer Firma M-Travel, [...]
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