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BGH - Entscheidung vom 09.07.2007

XI ZR 64/06

Normen:
ZPO § 552a

BGH, Beschluß vom 09.07.2007 - Aktenzeichen XI ZR 64/06

DRsp Nr. 2007/14656

Zurückweisung der Revision betreffend die Kreditaufnahme und die Abgabe vollstreckbarer Schuldanerkenntnisse einer Gesellschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung

Normenkette:

ZPO § 552a ;

Gründe:

Wegen der Begründung nimmt der Senat Bezug auf das Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden vom 28. März 2007 (§ 552a Satz 2, § 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO ).

Die Ausführungen im Schriftsatz vom 8. Mai 2007 rechtfertigen keine andere rechtliche Beurteilung. Die Gesellschafter sind an die Gesellschafterbeschlüsse vom 28. April 1989 und vom 13. September 1999 über die Kreditaufnahme und die Abgabe vollstreckbarer Schuldanerkenntnisse gebunden. Dass die Gesellschafterbeschlüsse nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, liegt auf der Hand.

Vorinstanz: OLG München, vom 25.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 27 U 445/05
Vorinstanz: LG Augsburg, vom 02.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 5641/03