BGH, Beschluß vom 28.02.2007 - Aktenzeichen 1 StR 54/07
DRsp Nr. 2007/5417
Glaubhaftigkeitsgutachten bei Zeugen mit ADH-Syndrom
Auch bei einem Zeugen, der an einem ADH-Syndrom leidet, kann das Gericht die Zuverlässigkeit seiner Aussage ohne sachverständige Beratung beantworten.
Gründe:
Ergänzend bemerkt der Senat: Die Feststellungen zur Person des Geschädigten (sog. ADH-Syndrom) werfen hinsichtlich der Zuverlässigkeit seiner Aussage keine Fragen auf, die der Tatrichter nicht regelmäßig auch ohne sachverständige Beratung beantworten könnte.
Vorinstanz: LG Bamberg, vom 28.09.2006
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