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AG Hagen - Entscheidung vom 21.09.2007

Ls 643 Js 96/05-110/05

Normen:
RVG-VV Vorbemerkung 4 Abs. 3

Fundstellen:
AGS 2008, 233
NStZ-RR 2008, 159
NStZ-RR 2008, 331 (Kotz)
RVGreport 2007, 426

Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Eine antragsgemäße Festsetzung hatte auch zu erfolgen, soweit der Erinnerungsführer über die ihm bereits zuerkannte Vergütung hinaus die Terminsgebühr von 184,- Euro nebst [...]
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