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VGH Bayern - Entscheidung vom 23.01.2006

22 ZB 05.2865

Normen:
VwGO § 60 Abs. 1
VwGO § 124a Abs. 4 Satz 5

Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 851

Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unzulässig, weil er nicht rechtzeitig begründet wurde (1.) und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann (2.). 1. Die Begründung des Zulassungsantrags ist [...]
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