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VGH Bayern - Entscheidung vom 21.02.2006

4 ZB 05.1169

Normen:
GrStG § 25
GrStG § 26
GO Art. 63 Abs. 2 Nr. 4
VwGO § 124 Abs. 2

I. Am 16. Dezember 2004 beschloss die Beklagte, den Hebesatz für Grundsteuer B mit Wirkung vom 1. Januar 2005 von bisher 410 v.H. auf 490 v.H. anzuheben. Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen zwei [...]
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