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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 06.04.2006

6 S 834/05

Normen:
VwGO § 162 Abs. 1
RVG § 2 Abs. 2 Satz 1
RVG-VV Nr. 1002
RVG-VV Nr. 1003

Fundstellen:
AnwBl 2006, 497
NVwZ-RR 2006, 735

Die Beschwerde, deren Gegenstand den Wert von 200,-- EUR übersteigt (§ 146 Abs. 3 VwGO ) und die auch sonst zulässig ist, hat Erfolg, denn das Verwaltungsgericht hat die Erinnerung des Klägers zu Unrecht [...]
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