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VG Aachen - Entscheidung vom 30.05.2006

3 L 283/06

Normen:
FeV § 11, Anlage 4 Nr. 9.2.1, § 46 Abs. 1
StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1
VwGO § 80 Abs. 3, Abs. 5

BESCHLUSS 1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Der sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung [...]
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