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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 02.03.2006

18 A 142/06

Normen:
ARB 1/80 (Assoziierungsabkommen EWG - Türkei
Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (Der Assoziationsrat wurde durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichtet,
das am 12. September 1963 in Ankara von der Republik Türkei einerseits und den Mitgliedstaaten der EWG und der Gemeinschaft andererseits unterzeichnet und durch den Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963 im Namen der Gemeinschaft
geschlossen, gebilligt und bestätigt wurde - ABl. 1964, Nr. 217, S. 3685) Art. 14
AufenthG § 55
FreizügG/EU § 6

Fundstellen:
AuAS 2006, 124
InfAuslR 2006, 257

BESCHLUSS Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000, -- Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen [...]
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