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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 01.08.2006

15 A 2611/06

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3
GO NRW § 48
GO NRW § 56

Fundstellen:
JuS 2007, 865

An der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 56 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, wonach bei einem Rat mit - wie hier - mehr als 57 Mitgliedern eine Fraktion aus mindestens drei Personen bestehen muss, so dass die Klägerin mit [...]
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