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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 09.03.2006

13 B 1838/05

Normen:
VwGO § 80b
AMG § 105 Abs. 5b Satz 2 1. Halbsatz
AMG § 109a Abs. 3 Satz 1

Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 542

Die Anträge sind unzulässig. Nach § 80b Abs. 2 kann das OVG auf Antrag anordnen, dass die aufschiebende Wirkung fortdauert. Die Vorschrift korrespondiert mit § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO , soweit dort bestimmt ist, dass [...]
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