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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 06.04.2006

12 L 16.06

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 39 Abs. 2
TEHG § 6
ZuG 2007 § 18 Abs. 1

Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 652

Die gemäß § 68 Abs. 1 GKG zulässige Streitwertbeschwerde ist begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert mit 30 Millionen EUR zu hoch festgesetzt. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert in Verfahren vor der [...]
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