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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 06.10.2006

7 S 32.06

Normen:
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6
AufenthG § 5 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
DVBl 2007, 68

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von der Antragstellerin mit ihrer Beschwerde dargelegten Gründe - nur sie sind vom Oberverwaltungsgericht zu prüfen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO ) - ergeben nicht, dass der [...]
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