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OLG Thüringen - Entscheidung vom 06.09.2006

1 Ws 298/06

Normen:
§§ 317
322
400 Abs. 1 StPO

Die sofortige Beschwerde wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die darin entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten hat der Nebenkläger zu tragen. I. Die gem. § 322 Abs. 2 StPO statthafte und [...]
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