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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 05.12.2006

4 VAs 14/06

Normen:
EGGVG § 23 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
NStZ 2008, 359
wistra 2007, 199

I. Der Antragsteller begehrt den Widerruf und die künftige Unterlassung von ihn betreffenden schriftlichen Äußerungen, die die Kriminalaußenstelle im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abgegeben hat. [...]
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