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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 15.08.2006

8 W 327/06

Normen:
RVG-VV Nr. 3104

Fundstellen:
AnwBl 2006, 769
JurBüro 2006, 640
OLGReport-Stuttgart 2007, 108

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten lit. A) ist gemäß § 11 Abs. 2 RVG statthaft und auch sonst zulässig. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg. Die Rechtspflegerin des Landgerichts hat es im angefochtenen [...]
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