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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 14.11.2006

1 Ws 331/06

Normen:
StPO § 68b
RVG-VV Nr. 4112

Fundstellen:
NStZ 2007, 343

I. Im angefochtenen Beschluss hat das Landgericht - Jugendkammer - Stuttgart die Vergütung für den gemäß § 68 b StPO bestellten Zeugenbeistand Rechtsanwalt auf dessen Erinnerung gegen den Beschluss des Urkundsbeamten [...]
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