I. Im angefochtenen Beschluss hat das Landgericht - Jugendkammer - Stuttgart die Vergütung für den gemäß § 68 b StPO bestellten Zeugenbeistand Rechtsanwalt auf dessen Erinnerung gegen den Beschluss des Urkundsbeamten [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!