Die gemäß § 25 Abs. 3 GKG a. F. zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. 1. Anwendbar ist gemäß § 72 Nr. 1 Halbsatz 1 GKG n. F. das Gerichtskostengesetz in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung, weil der [...]
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