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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 09.01.2006

1 W 319/05

Normen:
ZPO § 890 Abs. 1

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist gemäß §§ 890 Abs. 1 ; 891; 793, 567 ff ZPO zulässig. Dem Rechtsmittel muss jedoch in der Sache der Erfolg versagt bleiben, weil die durch [...]
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