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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 30.03.2006

9 WF 55/05

Normen:
ZPO § 115
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 2
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9
SGB XII § 90 Abs. 3

Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2006, 654

Die gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist nicht begründet. Zu Recht hat das Familiengericht der Antragsgegnerin die nachgesuchte Prozesskostenhilfe im Hinblick darauf verweigert, [...]
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