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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 11.12.2006

9 W 2460/06

Normen:
GVG § 17a
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Fundstellen:
MDR 2007, 676
OLGReport-Nürnberg 2007, 148

Die gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG zulässige Beschwerde ist unbegründet, denn das Landgericht hat zu Recht den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht [...]
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