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OLG Naumburg - Entscheidung vom 06.10.2006

3 WF 182/06

Normen:
GKG § 14 Abs. 1 Nr. 3
GKG § 67 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2007, 250

Die nach § 67 Abs. 1 GKG zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der Antragsteller kann nach § 14 GKG keine sofortige Zustellung der Klageschrift vor Entscheidung beanspruchen. Denn nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 GKG besteht [...]
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