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OLG München - Entscheidung vom 12.12.2006

6 W 2908/06

Normen:
UWG § 8 Abs. 4 § 3 § 5

Fundstellen:
GRUR-RR 2007, 55

1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO , und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Sie erweist sich auch in der Sache als begründet. 2. Der Verfügungsanspruch ergibt sich [...]
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