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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 25.10.2006

6 U 35/06

Normen:
BGB § 242
MarkenG § 14 Abs. 6 § 19 § 125b Nr. 2
VO/EG 40/94 Art. 9 Abs. 1 lit. a

Fundstellen:
K&R 2006, 582
MMR 2007, 113

I. Die Klägerin nimmt den Beklagten wegen der Versendung sogenannter Spam-E-Mails auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch. Die Klägerin ist ein großes Software-Unternehmen, das [...]
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