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OLG Hamm - Entscheidung vom 01.06.2006

27 U 200/05

Normen:
InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2
InsO § 140 Abs. 3

A. Der Kläger hat als Insolvenzverwalter einen Betrag von 128.256,42 EUR gesondert von der übrigen Insolvenzmasse auf ein Treuhandkonto gebucht mit der Maßgabe, dass eine Treuhand zugunsten der Beklagten nur unter [...]
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