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OLG Hamburg - Entscheidung vom 31.05.2006

13 AR 16/06

Normen:
ZPO § 29 a
ZPO § 36 Nr. 6
ZPO § 40 Abs. 2 Nr. 2
ZPO § 281 Abs. 2 S. 2
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

Die Voraussetzungen des § 36 Nr. 6 ZPO für die Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das Hanseatische Oberlandesgericht liegen vor. Sowohl das zuerst mit der Sache befasste Landgericht Hamburg als auch das [...]
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