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OLG Hamburg - Entscheidung vom 21.06.2006

8 W 101/06

Normen:
DRKG § 18
GKG § 2
JKostG Hamburg § 11

Fundstellen:
MDR 2007, 55
NJW-RR 2007, 1655
OLGReport-Hamburg 2006, 610

Die von der Klägerin eingelegte sofortige Beschwerde ist als einfache Beschwerde nach § 66 Abs. 2 GKG zulässig. Die Beschwerde ist nicht begründet. Der Kostenansatz des Landgerichts ist nicht zu beanstanden. Das gilt [...]
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