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OLG Hamburg - Entscheidung vom 19.06.2006

3 Xs 22/06

Normen:
RVG § 51

Fundstellen:
JurBüro 2006, 535
JurBüro 2006, 535

Der Antragstellerin ist eine Pauschvergütung zu bewilligen, weil das Verfahren bei der gebotenen Gesamtbetrachtung gemäß § 51 RVG als umfangreich und schwierig einzustufen ist. Zwar waren der Unterbringungsvorwurf und [...]
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