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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 11.05.2006

1 U 37/05

Normen:
BGB § 2329

I. Die Kläger, A und der Beklagte zu 1) sind die gemeinsamen Kinder des am ....1992 verstorbenen B (nachfolgend: Erblasser) und der C. Der Erblasser setzte den Beklagten zu 1) durch notarielles Testament vom 25.10. [...]
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