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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 18.05.2006

3 U 90/05

Normen:
ARB 75 § 4 Abs. 4
ARB 2000 § 4 Abs. 3 lit. b
VVG § 1 Abs. 1
BGB § 133
BGB § 157

I. Der Kläger war bei der Beklagten bis zum 1.2.2001 rechtsschutzversichert. Dem Vertrag lagen zunächst die ARB 75 zugrunde. Im Jahre 2000 wurde der Versicherungsvertrag geändert. Grundlage des geänderten Vertrags [...]
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