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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.07.2006

20 W 450/05

Normen:
BGB § 1090 § 1093
GBO § 22 § 29 Abs. 1

Die Beteiligten waren seit 1990 je zur Hälfte Berechtigte des betroffenen Erbbaurechts. Zu UR.-Nr. .../1993 des Notars B, O1, übertrug der Beteiligte zu 1) seinen hälftigen Erbbaurechtsanteil an die Beteiligte zu 2). [...]
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