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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.09.2006

19 U 91/06

Normen:
BGB § 271

I. Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Das Landgericht hat der im Urkundenprozess erhobenen Klage durch am 09.03.2006 verkündetes Urteil [...]
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