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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.07.2006

1 UF 119/05

Normen:
BGB § 1671

J. ist der gemeinschaftliche Sohn der nicht miteinander verheirateten Parteien. Der Antragsgegner erkannte die Vaterschaft an. Beide Elternteile gaben Sorgerklärungen ab. Sie lebten zunächst in einem gemeinschaftlichen [...]
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