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OLG Bremen - Entscheidung vom 30.08.2006

4 WF 102/06

Normen:
RVG § 56

Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2006, 850

Nachdem der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle am 27.12.2005 die an die Antragsgegnerin-Vertreterin (nach erfolgter Prozesskostenhilfebewilligung) aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 851,44 EUR [...]
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