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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 08.05.2006

3 W 18/06

Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
OLGReport-Brandenburg 2006, 695
WuM 2006, 579

Die beabsichtigte Klage hat keine hinreichende Erfolgsaussicht (§ 114 ZPO ). 1. Die Klage ist bereits wegen mangelnder Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO ) unzulässig. Der Kläger beansprucht rückständige [...]
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