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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 22.08.2006

10 UF 126/06

Normen:
BGB § 1587b

Die gemäß §§ 629 a, 621 e ZPO zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1., über die der Senat nach Gewährung des rechtlichen Gehörs ohne mündliche Verhandlung entscheidet, ist begründet. Der Versorgungsausgleich ist wie [...]
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