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LG Hamburg - Entscheidung vom 22.05.2006

626 Qs 31/06

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 6
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1
StPO § 81b

Fundstellen:
NStZ-RR 2008, 231 (Kotz/Rahlf)
StraFo 2006, 323

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 12.05.2006 gegen den Beschluss des Amtsgericht Hamburg vorn 09.05.2006 (Az.: 163 Gs 1549/05) wird zurückgewiesen. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet, da das [...]
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