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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 23.06.2006

8 Sa 210/06

Normen:
KSchG § 1 Abs. 2, 3

Die Parteien streiten um die soziale Rechtfertigung einer von der Beklagten am 28.09.2005 zum 31.03.2006 ausgesprochenen Kündigung. Der am 16.09.1958 geborene Kläger, der seiner Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig [...]
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