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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.05.2006

8 Ta 84/06

Normen:
ZPO § 124 Nr. 4

I. Dem Prozesskostenhilfe-Aufhebungsverfahren liegt zugrunde, dass durch bestandskräftigen Beschluss vom 30.08.2005 monatlich zu leistende Raten von jeweils 200,00 EUR, beginnend ab 01.10.2005, festgesetzt worden, der [...]
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