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LAG München - Entscheidung vom 08.11.2006

11 Ta 340/06

Normen:
GKG §§ 39 ff.
ZPO §§ 3 ff

Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Arbeitsgericht die auf Widerruf und Entfernung von zwei Abmahnungen gerichteten Anträge des Klägers mit zwei Bruttomonatsverdiensten in Höhe von (2 mal 1.700,-- =) 3.400,-- EUR [...]
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