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LAG Köln - Entscheidung vom 03.05.2006

7 (5) Sa 1584/05

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 9 Abs. 3 Art. 12 Abs. 2
KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2 § 2
BGB § 611 § 613 a Abs. 6 § 622
TV Ratio (Deutsche Telekom) § 3 Abs. 3, 4 § 4 § 5 Abs. 1, 3 § 7 Abs. 1, 3, 4 § 11
MTV (Deutsche Telekom) § 25 Abs. 4 § 26

Fundstellen:
AuR 2007, 146

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Versetzung des Klägers in die Vermittlungs- und Qualifizierungseinheit V . Der am 15.12.1957 geborene Kläger ist verheiratet und für ein Kind unterhaltsverpflichtet. In [...]
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