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LAG Hamm - Entscheidung vom 20.09.2006

10 Ta 294/06

Normen:
ArbGG § 85 Abs. 1 Satz 3
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 890 Abs. 1
BetrVG § 99 Abs. 1 § 100

I. Im Ausgangsverfahren hat der Gläubiger, der in der Niederlassung D1xxxxxx der Arbeitgeberin gebildete Betriebsrat, die Schuldnerin, die Arbeitgeberin auf Unterlassung der Vornahme von Einstellungen ohne Beachtung [...]
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