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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 11.05.2006

4 Ta 243/06

Normen:
ZPO § 141

I. Die Klägerin nimmt den Beklagten des Ausgangsverfahrens, den Beschwerdeführer, auf die Zahlung von Ausbildungsvergütung in Höhe von 735,20 EUR in Anspruch. Das Arbeitsgericht ordnete das persönliche Erscheinen der [...]
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